Unsere Online-Services sind rund um die Uhr für Sie da – schnell, einfach und bequem. Falls Sie doch einmal keine passende Antwort finden, helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden während den Öffnungszeiten gerne persönlich weiter.
Ich möchte…
Sobald der Jahresumsatz 100'000 Franken übersteigt, ist der Eintrag zwingend. Bei einem tieferen Umsatz können Sie Ihr Unternehmen auch freiwillig eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Handelsregisteramt in Aarau.
Sie müssen sich auch möglichst früh bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbende/r anmelden. Wenn die Ausgleichskasse Sie erst später – nach Eintreffen der Steuermeldung – erfasst, drohen Verzugszinsen.
Grundsätzlich ist jedes Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit beitragspflichtig. Beträgt Ihr Jahreseinkommen aus dem selbstständigen Nebenerwerb weniger als 2'501 Franken, werden die Beiträge nur auf Verlangen erhoben.
Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem ganzen Einkommen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen möchte oder ob er/sie den Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr geltend macht. Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Ja. Wir berechnen die provisorischen Beiträge aufgrund des Einkommens, welches Sie der SVA Aargau gemeldet haben.
Sollten Sie feststellen, dass die Einkommensgrundlage für die Akontorechnungen zu tief ist, lohnt es sich, Ihr Einkommen online anpassen zu lassen. Die provisorische Einkommensgrundlage können Sie jederzeit ändern lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist.
Unsere Online Services und das Kontaktformular bieten rund um die Uhr schnelle Hilfe für die meisten Anliegen.
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Unsere Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 – 12:00 Uhr