Heute in der Schweiz, morgen in Deutschland, nächste Woche in Südkorea. Als Arbeitgebender spüren Sie die steigende Mobilität Ihrer Arbeitnehmenden. Diese wirkt sich auf Fragen der Sozialversicherung aus.
International erwerbstätig zu sein, gehört heute zum beruflichen Alltag. Beschäftigen Sie Arbeitnehmende, die in mehreren Staaten arbeiten oder vorübergehend in einen anderen Staat entsendet werden? Es stellt sich die Frage: Welchem Staat sind Ihre Arbeitnehmenden sozialversicherungsrechtlich unterstellt?
Beratung und Schulung
Der Kanton Aargau bekommt die Auswirkungen der Globalisierung als wirtschaftsstarker Grenzkanton verstärkt zu spüren. Deshalb hat die SVA Aargau ein Fachteam für internationale Anfragen lanciert.
Das Fachteam verfügt über Know-how zum Thema AHV-Beiträge im internationalen Umfeld. Es bietet individuelle Beratungen und Schulungen an für Kundinnen und Kunden der Ausgleichskasse. Diese können in Ihrem Unternehmen oder bei der SVA stattfinden.
Das Fachteam:
- berät Sie zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten im EU/EFTA-Raum;
- unterstützt Sie bei der Weiterführung der schweizerischen Sozialversicherung für Arbeitnehmende im Ausland;
- hilft Ihnen bei der Beantragung von Entsendungsbescheinigungen;
- stellt die Umsetzung des europäischen Sozialrechts (Vo (EG) Nr. 883/2004) in der Schweiz sicher.
So profitieren Sie:
- Sie bieten Ihren Arbeitnehmenden weiterhin Versicherungsschutz aus der Schweiz
- Sie verhindern Versicherungsunterbrüche des Arbeitnehmenden
Nehmen Sie Kontakt auf. Das Fachteam Internationales freut sich, Sie kennenzulernen.
Tel.: +41 62 837 89 89
E-Mail: internationales@sva-ag.ch
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