Beschäftigen Sie Personen, die vom Wohnsitz zum Arbeitsort grenzüberschreitend pendeln? Nehmen Sie mit den Fachpersonen der SVA Aargau Kontakt auf. Sie beraten Sie umfassend und kompetent.
Der Kanton Aargau bietet einen attraktiven Arbeitsmarkt. Daher überrascht es nicht, dass die Zahl der ausländischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger stetig zunimmt. Melden Sie Ihre ausländischen Arbeitnehmenden möglichst bald an, damit diese den nötigen Versicherungsschutz erhalten.
EU/EFTA
Die Versicherungspflicht richtet sich seit 2002 nach dem Erwerbsortprinzip. Damals wurde durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA eine Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme eingeführt.
Übt Ihr Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat eine weitere Tätigkeit aus, ist es wichtig, die Unterstellung zu prüfen. Registrieren Sie sich auf der Plattform ALPS und reichen Sie den Antrag für eine Bescheinigung A1 online ein.
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