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Online-Rechner Prämienverbilligung 2025
Prüfen Sie mithilfe unseres Online-Rechners, wo die Einkommensgrenze für Ihren Haushalt liegt und ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2025 hätten.
Nachkontrolle Prämienverbilligung
Wir überprüfen mit der Nachkontrolle im Auftrag des Kantons Aargau, ob die angewandte Berechnungsbasis (Steuerveranlagung von vor 3 Jahren) mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahre...
Änderungsantrag Prämienverbilligung
Hat sich Ihre finanzielle und/oder persönliche Situation verändert und Sie möchten uns dies melden? Nutzen Sie dazu bitte diesen Änderungsantrag. Wir werden Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung au...
Informationsblatt Prämienverbilligung 2025
Oben rechts haben Sie die Möglichkeit, diese Seite in sämtliche Sprachen zu übersetzen.
Prämienverbilligung
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Meldung von persönlichen und finanziellen Veränderungen
Die Basis für die Berechnung der Prämienverbilligung bildet grundsätzlich die rechtskräftige Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Hat sich seither Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situation verände...
Arbeitslosigkeit
Auf Arbeitslosentaggeldern werden AHV-Beiträge abgerechnet. Die Fachpersonen der SVA nehmen Ihre Meldung gerne entgegen, sobald die Arbeitslosentaggelder ausgeschöpft sind. Unter Umständen bezahlen Si...
Allgemeine Informationen
Wie funktioniert die Berechnung der Krankenkassenprämienverbilligung genau? Hier finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen.
Veränderungen auf einen Blick
Diese Tabelle zeigt Ihnen, welche Veränderungen einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Prämienverbilligung haben.
Allgemeine Informationen
Berechnungsbasis für die Prämienverbilligung 2025 ist das steuerbare Einkommen der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2022.
Alleinerziehend, aber nicht allein
Die Prämienverbilligung kann finanzielle Durstrecken überbrücken und Familien entlasten. So auch eine Mutter, die nach der Trennung von ihrem Mann die Krankenversicherungsprämie für sich und ihre drei...
Auszeichnungen
Bei der stetigen Verbesserung unserer Dienstleistungen sind wir mutig und probieren Neues aus. Wir vergleichen und messen unsere Lösungen mit denen von anderen Unternehmen und holen dabei ein Experten...
Anlaufstelle für Medien
Medienschaffende können sich bei Fragen gern an unsere Medienstelle wenden oder online Informationen und Bilder herunterladen.
Meldung von Veränderungen
Die Basis für die Berechnung der Prämienverbilligung bildet grundsätzlich die rechtskräftige Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Hat sich seither Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situation verände...
Finanzielle Unterstützung
Das Netz von Sozialversicherungen bietet den in der Schweiz lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein b...
Vertrag und Lohn
Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, wird zur Arbeitgeberin und zum Arbeitgeber – damit sind gewisse Aufgaben verbunden.
Todesfall
Der schmerzliche Hinschied eines geliebten Menschen wirkt sich auf die Sozialversicherungen aus. Die Fachpersonen der SVA Aargau nehmen die Meldung entgegen und beraten Sie.
Jährliche Ergänzungsleistung
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Jeder EL-Anspruch wird individuell berechnet.
Jährliche Ergänzungsleistung (EL)
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Jeder EL-Anspruch wird individuell berechnet.
Ergänzungsleistungen (EL)
EL helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken. EL sind Versicherungsleistungen und keine Sozialhilfe. Rund 21'000 Aargauerinnen und Aargauer erhalten EL.
Jährliche Ergänzungsleistung (EL)
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Jeder EL-Anspruch wird individuell berechnet.
Jährliche Ergänzungsleistung (EL)
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Jeder EL-Anspruch wird individuell berechnet.
Jährliche Ergänzungsleistung
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Jeder EL-Anspruch wird individuell berechnet.
Jährliche Ergänzungsleistung
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Jeder EL-Anspruch wird individuell berechnet.
Kontoauszug/Versicherungsausweis
Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der AHV. Darin finden sich alle deklarierten Erwerbseinkommen. Aufgrund dieser Einträge werden die Renten berechnet.
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