Die provisorischen Beiträge werden aufgrund des Vermögens und Renteneinkommens berechnet, welches Sie der SVA Aargau gemeldet haben. Die Akontobeiträge stellt die SVA Aargau vierteljährlich in Rechnung.
Passen Sie Ihr Vermögen und/oder Renteneinkommen an, wenn Sie feststellen, dass Ihre Beitragsgrundlage für die AHV-Akontorechnungen nicht mehr zutreffen. Dies ist möglich bis wir aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung die definitive Beitragsberechnung erstellt haben.
Gut zu wissen: Wenn Sie gearbeitet haben und von Ihrem Lohn bereits Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden, können wir Ihnen diese Beiträge anrechnen. Schicken Sie uns dazu Ende Jahr den Lohnausweis.
Zahlungskonditionen
Waren Ihre bisherigen Akontobeiträge zu tief, stellen wir Ihnen die Differenz nach Ihrer Meldung in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Differenzrechnungen innert 30 Tagen beglichen werden müssen. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage und schulden Sie uns AHV/IV/EO-Beiträge?
Wir finden gemeinsam eine Möglichkeit, um Inkassomassnahmen zu verhindern. Hier können Sie online eine Fristerstreckung oder Ratenzahlung beantragen.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
Mehr Informationen zu den Beiträgen von Nichterwerbstätigen finden Sie hier:
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- Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO