Familie beim Einkaufen

Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Anmeldung Prämienverbilligung 2025

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2025 ist am 31.12.2024 abgelaufen. Aus gesetzlichen Gründen kann nach Ablauf der Frist keine Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 mehr gemacht werden.

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Haben Sie einen Antrag gestellt und noch keinen Bescheid erhalten?

Sie müssen nichts unternehmen - Ihr Antrag ist bei uns pendent. Sobald alle benötigten Daten vorliegen, erhalten Sie Ihre Verfügung baldmöglichst auf dem Postweg. Sollte ein Anspruch auf Prämienverbilligung bestehen, wird Ihr Krankenversicherer diesen rückwirkend ab Januar 2025 vergüten. Allfällig zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen zurückerstattet.

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Haben Sie Ihren Krankenversicherer gewechselt?

Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel wird uns automatisch von Ihrem bisherigen Krankenversicherer gemeldet.

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Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert?

Melden Sie uns Ihre Veränderung mit dem Änderungsantrag. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Die Prämienverbilligung im Kanton Aargau einfach erklärt:

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.