![Familie beim Einkaufen](/sites/default/files/styles/header_image_wide/public/media/image/einkaufen_B009_0033.jpg.webp?itok=J7v_WjcY)
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Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2025 ist am 31.12.2024 abgelaufen. Aus gesetzlichen Gründen kann nach Ablauf der Frist keine Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 mehr gemacht werden.
Sie müssen nichts unternehmen - Ihr Antrag ist bei uns pendent. Sobald alle benötigten Daten vorliegen, erhalten Sie Ihre Verfügung baldmöglichst auf dem Postweg. Sollte ein Anspruch auf Prämienverbilligung bestehen, wird Ihr Krankenversicherer diesen rückwirkend ab Januar 2025 vergüten. Allfällig zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen zurückerstattet.
Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel wird uns automatisch von Ihrem bisherigen Krankenversicherer gemeldet.
Melden Sie uns Ihre Veränderung mit dem Änderungsantrag. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.