Werden Sie durch gesundheitliche Probleme regelmässig bei der Arbeit eingeschränkt? Die Fachpersonen der Invalidenversicherung unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Situationen zu klären. Bei der IV wird unterschieden zwischen der Meldung zur Früherfassung und der Anmeldung für Leistungen.
Was passiert nach der Meldung oder Anmeldung?
Nach Eingang der Meldung zur Früherfassung erfolgt ein Standortgespräch. Dabei wird Ihre gesundheitliche und berufliche Situation besprochen und das Invaliditätsrisiko beurteilt. Die IV-Fachpersonen entscheiden danach, ob eine IV-Anmeldung erforderlich ist. Spätestens nach 30 Tagen werden Sie über das Ergebnis schriftlich informiert.
Nach einer IV-Anmeldung leiten die IV-Fachpersonen Abklärungen ein. Dazu nehmen sie mit Ihnen, Ihrem Arbeitgeber, den behandelnden Ärzten, allfälligen anderen Versicherungen etc. Kontakt auf. Parallel zu den Abklärungen werden gegebenenfalls Massnahmen zur Frühintervention veranlasst. Kann damit keine vollständige Eingliederung realisiert werden, werden weitere Eingliederungsmassnahmen oder der Anspruch auf eine Rente geprüft.
Wer darf eine Meldung zur Früherfassung oder IV-Anmeldung einreichen?
Folgende Personen und Organisationen können eine Meldung zur Früherfassung einreichen:
- Die versicherte Person
- Familienangehörige, welche im selben Haushalt wohnen
- Arbeitgeber
- behandelnde Ärzte und Chiropraktoren
- Sozialdienste von Gemeinden
- Privat- und Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufliche Vorsorge, Militärversicherung)
- Kantonale Instanzen (z.B. Case Management Berufsbildung, Schulpsychologischer Dienst)
Eine IV-Anmeldung muss von der versicherten Person selber oder ihrer gesetzlichen Vertretung eingereicht werden.
Meldung zur Früherfassung oder IV-Anmeldung – was ist der Unterschied?
Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht? Oder hat Ihr Kind aufgrund von gesundheitlichen Schwierigkeiten Probleme im Übergang von der Schule in eine Erstausbildung?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Meldung zur Früherfassung von Erwachsenen oder eine Meldung zur Früherfassung von Jugendlichen auszufüllen. Bei einer Früherfassung wird beurteilt, ob eine IV-Anmeldung sinnvoll ist. Sie hilft früh zu erkennen, ob bei erkrankten oder verunfallten Personen ein Invaliditätsrisiko vorliegt.
Eine IV-Anmeldung für Erwachsene sowie eine IV Anmeldung für Minderjährige ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Anspruch auf IV-Leistungen abklären möchten und/oder Ihre Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate dauert.
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Häufige Fragen
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Wo muss ich mich für Leistungen der Invalidenversicherung anmelden?
Ihre Anmeldung senden Sie der Invalidenversicherung Ihres Wohnsitzkantons. Wenn Sie Grenzgänger/-in sind, ist die Invalidenversicherung des Kantons, indem Ihr Arbeitsort liegt, für Sie zuständig.
Wenn Sie im Ausland wohnen und nicht in der Schweiz arbeiten, müssten Sie die Anmeldung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland senden
Mein Anliegen
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