Wasser fliesst über Wehr

News / Zahlungstermine

Hier finden Sie aktuelle News der EL und die monatlichen Auszahlungstermine.

Per Januar 2025 ändern diverse EL-Ansätze. Die neuen Ansätze werden bei den EL-Berechnungen 2025 automatisch berücksichtigt.

EL-Ansätze per 1.1.2025

Durchschnittsprämie der Krankenversicherung

Erwachsene6 552 im Jahr546 im Monat
Junge Erwachsene (18 - 25 Jahre)4 848 im Jahr404 im Monat
Kinder1 524 im Jahr127 im Monat

In der EL-Berechnung wird die effektive Krankenkassenprämie (Grundversicherung KVG) angerechnet, jedoch maximal der Betrag der kantonalen Durchschnittsprämie.

Hinweis:
Ihre Krankenkassenprämie ändert sich? Sie wechseln die Krankenkasse? Die neue Krankenkassenpolice müssen Sie uns nicht einreichen. Die Daten erhalten wir direkt von Ihrer Krankenversicherung.

 

Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (für zu Hause lebende Personen)

Alleinstehende20 670
Ehepaare31 005
Kinder ab 11 Jahren 
1. und 2. Kind10 815
3. und 4. Kind7 210
5. und weitere Kinder3 605
Kinder bis 11 Jahre 
1. Kind7 590
2. Kind6 325
3. Kind5 270
4. Kind4 390
5. und weitere Kinder3 660

 

Mietzinsmaxima

Massgebende HaushaltsgrösseRegion 2Region 3
1 Person18 30016 680
2 Personen21 72020 160
3 Personen23 76022 200
ab 4 Personen25 92024 000
Einzelperson in Wohngemeinschaft10 86010 080

Die aktuell gültige Zuteilung der Gemeinden finden sie hier.

Per 1. Januar 2025 ändert der Bund die Regionzuteilung von folgenden Aargauer Gemeinden:

Bisher Region 3 – ab 2025 Region 2:
Auw / Birrwil / Boswil / Habsburg / Kirchleerau / Koblenz / Künten / Leimbach / Rothrist / Seon / Villigen / Vordemwald 

Bisher Region 2 – ab 2025 Region 3:
Hellikon / Wegenstetten 

 

Pauschalbetrag Nebenkosten

Bei Personen, die eine ihnen gehörende Liegenschaft bewohnen, erhöht sich der Pauschalbetrag für die Nebenkosten auf CHF 3 480 pro Jahr (bisher CHF 3 060).

 

Heimtaxen Pflegeeinrichtungen

Ab 1. Januar 2025 beträgt die maximal anrechenbare Tagestaxe bei Personen in einer stationären Pflegeeinrichtung CHF 200 für die Hotellerie/Betreuung. Die bisherige Zweistufenlösung (CHF 152 Tag resp. CHF 190 pro Tag bei drohender Sozialhilfeabhängigkeit) wird per 31. Dezember 2024 aufgehoben. 

 

Betrag für persönliche Auslagen (für im Heim lebende Personen)

Personen in Pflegeeinrichtungen4 764 im Jahr397 im Monat
Personen in IV-Einrichtungen5 592 im Jahr466 im Monat

 

Freibeträge Erwerbseinkommen

Der jährliche Freibetrag auf Erwerbseinkommen von rentenbeziehenden Personen erhöht sich bei Alleinstehenden auf CHF 1 300 (bisher CHF 1 000) und bei Ehepaaren sowie Personen mit Kindern auf CHF 1 950 (bisher CHF 1 500).

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Wann wird meine EL ausbezahlt?

Die monatliche EL-Zahlung erfolgt jeweils am 3. Arbeitstag des Monats. Zahlungstermine bis Ende 2025:

4. Dezember 2024 | 7. Januar 2025 | 5. Februar 2025 | 5. März 2025

3. April 2025 | 6. Mai 2025 | 4. Juni 2025 | 3. Juli 2025 | 6. August 2025

3. September 2025 | 3. Oktober 2025 | 5. November 2025 | 3. Dezember 2025

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