Mit der Frühintervention unterstützen Sie Fachpersonen der Invalidenversicherung, damit Ihre Stelle erhalten bleibt oder Sie bei einer anderen Stelle eingegliedert werden können.
Frühinterventionsmassnahmen haben vorbeugenden Charakter. Durch rasches Handeln kann unter Umständen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert werden. Frühinterventionsmassnahmen bereiten aber auch berufliche Eingliederungsmassnahmen vor. Sie sind zeitlich und finanziell begrenzt. Für junge Erwachsene und Jugendliche ab dem 13. Altersjahr stehen besondere Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung.
Mögliche Leistungen aus der Frühintervention:
- Anpassungen des Arbeitsplatzes
- Ausbildungskurse
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Coaching
Taggeldleistungen sind bei Frühinterventionsmassnahmen nicht möglich. Auf Massnahmen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch.
Beginn der Frühintervention
Sobald die IV-Fachpersonen eine IV-Anmeldung erhalten, prüfen sie mögliche Leistungen aus der Frühintervention.
Danach werden gemeinsam mit Ihnen und den involvierten Partnern (Arbeitgeber, Sozialversicherung usw.) mögliche Massnahmen besprochen und ein Eingliederungsplan erstellt.
Vorgehen nach der Frühintervention
Nach Abschluss der Frühintervention entscheiden die IV-Fachpersonen, ob
- Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen besteht.
- ein Rentenanspruch besteht.
- oder das Gesuch abgewiesen wird.
Nützliche Links
Beliebteste Downloads
- Merkblatt 4.01 Leistungen der Invalidenversicherung
- Merkblatt 4.06 Das IV-Verfahren
- Merkblatt 4.12 Früherfassung und Frühintervention
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