Ein wichtiges Thema der Vorsorge ist, wie die Familie im Falle des eigenen Todes abgesichert ist.
Hinterlässt eine Person einen Ehegatten, minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung, sieht der Gesetzgeber Renten für die Hinterbliebenen (Witwen, Witwer und Waisen) vor. Allerdings sind Konkubinatspartner in der 1. Säule nicht abgesichert.
Gut zu wissen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, welche Leistungen im Todesfall ausbezahlt werden. Es kann sein, dass das Reglement Ihrer Pensionskasse auch Leistungen für Konkubinatspartner vorsieht.
Zudem gibt es Versicherungen (beispielsweise Säule 3a), die im Todesfall eine zusätzliche Absicherung anbieten.
Rentenhöhe im Todesfall
Beantragen Sie eine Rentenvorausberechnung um zu erfahren, wie hoch die Renten im Todesfall ausfallen würden.