Individuell wie jeder Lebenslauf ist auch die AHV-Rente. Es ist notwendig, dass Sie sich aktiv für die AHV-Rente anmelden.
Die Berechnung der AHV-Rente ist individuell und basiert auf dem Einkommen und der Beitragsdauer. Wir empfehlen Ihnen, sich drei bis vier Monate vor Rentenbeginn für die AHV-Rente anzumelden.
In der Schweiz gibt es knapp 80 Ausgleichskassen. Zuständig für die Berechnung und Auszahlung Ihrer AHV-Rente ist diejenige, bei welcher Sie die AHV-Beiträge bezahlen. Sind Sie erwerbstätig? Ihr Arbeitgeber entrichtet die AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse. Er kann Ihnen Auskunft darüber geben, bei welcher Ausgleichskasse er angeschlossen ist. Alternativ können Sie die AHV-Anmeldung bei uns einreichen und wir kümmern uns darum, dass die Anmeldung die zuständige Ausgleichskasse erreicht.
Gut zu wissen: Wenn Sie sich frühpensionieren lassen, bezahlen Sie bis zum 64 oder 65 Geburtstag weiterhin Sozialversicherungsbeiträge. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise erhöht. Die Beitragspflicht wird dadurch wie folgt angepasst:
Jahrgang | Beitragspflicht bis zum folgenden Altersjahr: |
---|---|
1960 | 64 Jahre |
1961 | 64 + 3 Monate |
1962 | 64 + 6 Monate |
1963 | 64 + 9 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Bei Männern bleibt die Beitragspflicht bis zum 65. Altersjahr bestehen.
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