Ein Unfall im Haushalt ereignet sich schneller als erwartet. Schützen Sie Ihre Hausangestellten gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls.
Als Arbeitgeber und Arbeitgeberin sind Sie in der Pflicht, Ihr Personal gegen Unfall zu versichern. Auch bei kleinen Einsätzen. So schützen Sie Ihre Angestellten optimal bei beruflichen Unfällen sowie bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg.
Auch wenn Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter bereits in der Krankenkasse gegen Unfall versichert ist, müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Unfallversicherung abschliessen. Denn die Unfallversicherung in der Krankenkasse beschränkt sich auf Nichtberufsunfälle. Damit deckt sie Unfälle während der Arbeitszeit nicht ab. Die Behandlungskosten eines solchen Unfalls tragen Sie als Arbeitgeber. Die Unfallversicherung ist daher obligatorisch. Die Prämie von zirka 100 Franken pro Jahr geht zu Ihren Lasten.
Arbeitet Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter weniger als acht Stunden pro Woche bei Ihnen? Dann beschränkt sich die Unfallversicherung auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ab acht Wochenstunden müssen Sie auch Nichtberufsunfälle versichern. Diese Beiträge können Sie vom Lohn der Angestellten abziehen.
Ist Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter bei einem anderen Arbeitgeber tätig und dort gegen Unfall versichert? Auch dann sind Sie verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Denn die Versicherungspolice lautet auf den Namen des jeweiligen Arbeitgebers und lässt sich im Schadenfall nicht übertragen.
Sie haben die Möglichkeit, die Unfallversicherung direkt bei uns abzuschliessen und so alle Dienstleistungen aus einer Hand zu beziehen.
Alternativ können Sie sich bei einer Krankenkasse, einem Privatversicherer oder der öffentlichen Unfallversicherungskasse anschliessen. Für bestimmte Branchen ist die SUVA zuständig.
Beliebteste Downloads
Häufige Fragen
-
Meine Hausangestellte ist über ihre Krankenkasse gegen Unfall versichert. Warum muss ich sie trotzdem gegen Unfall versichern?
Die Unfallversicherung Ihrer Hausangestellten über ihre Krankenkasse beschränkt sich auf Nichtberufsunfälle. So wäre sie bei einem Unfall während der Arbeitszeit nicht versichert.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.