Anmeldung

Soziale Sicherheit auch bei kleinem Einkommen: Wenn Sie Ihre Hausangestellten bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) anmelden, steht Ihnen die Ausgleichskasse im Wohnkanton beratend bei. Damit schützen Sie Ihre Angestellten gegen Invalidität, Todesfall und Armut im Alter.

Sie haben zwei Abrechnungsverfahren zur Auswahl: das ordentliche Abrechnungsverfahren oder das vereinfachte Abrechnungsverfahren mit Steuerabzug und der Unfallversicherung (Plus).

Ordentliches Abrechnungsverfahren

Sie ziehen die Beiträge für die AHV/Invalidenversicherung (IV)/ Erwerbsersatzordnung (EO) und der Arbeitslosenversicherung jeweils vom Bruttolohn Ihrer Hausangestellten ab. Ende Jahr erhalten Sie von SVA Aargau das Lohnmeldeformular für die Angabe der Bruttolöhne. Anhand dieser Rückmeldung werden die Löhne verbucht und Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge in Rechnung gestellt.

Ende Jahr erstellen Sie für Ihre Hausangestellten einen Lohnausweis für die Steuererklärung. Das Formular finden Sie unter nützliche Links.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Spezialistinnen und Spezialisten gerne weiter. Nutzen Sie dafür die Funktion «Mein Anliegen», wenn Sie rechts auf «Kontakt» klicken oder auf dieser Seite nach unten scrollen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Im vereinfachten Verfahren werden Ihnen zusätzlich Steuern von 5 Prozent für Ihre Hausangestellten verrechnet. Grundlage ist der gemeldete Bruttolohn. Sie können diese sogenannten Quellensteuern direkt vom Lohn Ihrer Angestellten abziehen. Mit der Entrichtung der Quellensteuer ist die Steuer auf dem entsprechenden Einkommen definitiv abgerechnet. Ihre Angestellten müssen diesen Lohn auf der Steuererklärung nicht mehr deklarieren. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren kann für In- und Ausländerinnen angewendet werden.

Das Fachteam von SVA Aargau sendet Ihren Hausangestellten eine Bescheinigung über die bereits abgerechneten Steuern. Diese können sie der Steuererklärung beilegen. Sie brauchen keinen zusätzlichen Lohnausweis zu erstellen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Plus

Zusätzlich zum vereinfachten Abrechnungsverfahren können Sie für Ihre Angestellten die Unfallversicherung abschliessen. Diese Prämie wird durch uns erhoben und der Versicherungsschutz wird durch die Solida Versicherungen AG gedeckt.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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