Rentner sitzt im Boot

Pflege und Betreuung in Einrichtungen / Heimen

Sie wohnen vorübergehend in einem Heim, sie halten sich in einer Tages- oder Nachtstruktur auf oder Ihnen wurde ärztlich eine Bade- oder Erholungskur verordnet.

Vorübergehende Heimaufenthalte

Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Heim, beispielsweise zur Entlastung von Angehörigen, gelten die maximal anrechenbaren Tagestaxen:

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  • CHF 152 pro Tag für die Hotellerie und Betreuung
    (ab 1. Januar 2025: CHF 200 pro Tag)
  • CHF 23 pro Tag für die Pflege

Von der maximal anrechenbaren Tagestaxe werden die Verpflegungskosten (CHF 21.50) abgezogen, da diese bereits in der EL-Berechnung enthalten sind.

Einzureichende Unterlagen:

  • Detaillierte Heimrechnung

Hinweis: Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt nur, wenn die EL-beziehende Person voraussichtlich wieder nach Hause zurückkehren wird. Wenn im Zeitpunkt des Heimeintritts feststeht, dass die EL-beziehende Person nicht mehr nach Hause zurückkehren wird, benötigen wir für die Anpassung der EL-Berechnung das Formular «Meldung Kosten bei Heimaufenthalt». Dieses Formular können Sie vom Heim ausfüllen lassen.

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Pflege und Betreuung in Tages- und Nachtstrukturen

Bei einem Aufenthalt in einer bewilligten Tagesstätte (§ 5 Betreuungsverordnung) können maximal CHF 45 (für ganze Tage) und CHF 22.50 (für halbe Tage) vergütet werden.

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Bei einem Aufenthalt in einer anerkannten Tages- oder Nachtstruktur mit Pflegeangebot (§ 6 Abs. 8 Pflegegesetz) beträgt das Maximum CHF 120 pro Tag resp. pro Nacht. In Tagesstrukturen muss der Aufenthalt mehr als 5 Stunden pro Tag dauern.

Von der maximal anrechenbaren Taxe werden die jeweiligen Verpflegungskosten (Frühstück: CHF 3.50; Mittagessen: CHF 10; Abendessen: CHF 8) abgezogen, da diese bereits in der EL-Berechnung enthalten sind.

Einzureichende Unterlagen:

  • Detaillierte Rechnung der Tages- oder Nachtstruktur
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Bade- und Erholungskuren

Vergütet werden können Kosten für ärztlich angeordnete Badekuren in einem nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) anerkannten Heilbad oder Erholungskuren in einem geeigneten Kurhaus.

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Die Vergütung für Bade- und Erholungskuren beträgt maximal CHF 1 000 pro Kalenderjahr.

Hinweis: Nicht vergütet werden Kosten für einen Reha-Aufenthalt (Rehabilitation)

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Ärztliche Verordnung
    (Grund und Dauer der Kur, wo soll die Kur durchgeführt werden)
  • Detaillierte Kurrechnung
  • Abrechnung Kostenbeteiligung der Krankenkasse
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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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