
Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 58
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Der Selbstbehalt und die Franchise aus der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) können durch die EL vergütet werden. Bei Erwachsenen beträgt die Vergütung maximal 1 000 Franken pro Jahr. Der Betrag von 1 000 Franken ist auch dann gültig, wenn Erwachsene mit der Krankenkasse eine höhere Franchise vereinbart haben. Bei Kinder können maximal 350 Franken pro Jahr vergütet werden.
Hinweis: Auf den Leistungsabrechnungen der Krankenkassen werden teilweise auch Kosten aufgeführt, welche nicht vergütet werden können:
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.