Älteres Ehepaar mit Spitex

Ergänzungsleistungen (EL) anmelden

Der Anspruch auf jährliche EL besteht ab dem Monat der Anmeldung.

Wird die Anmeldung innert sechs Monaten seit der Zustellung der AHV-/IV-Rentenverfügung eingereicht, beginnt der Anspruch mit dem Rentenbeginn. Dasselbe gilt bei einem Heimeintritt: wird die Anmeldung innert sechs Monaten seit dem Heimeintritt eingereicht, beginnt der Anspruch ab Monat des Heimeintritts.

Möglichen EL-Anspruch online prüfen

Hier können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf EL haben. Damit können Sie besser abschätzen, ob eine Anmeldung für EL in Ihrer Situation sinnvoll ist:

Digitale Anmeldung

Die digitale Anmeldung zu den EL finden Sie hier.

Die Anmeldung per Post ist weiterhin möglich. Diese reichen Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes ein. Ihre SVA-Gemeindezweigstelle steht Ihnen gerne auch für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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