
Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 82
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Der Anspruch auf jährliche EL besteht ab dem Monat der Anmeldung.
Wird die Anmeldung innert sechs Monaten seit der Zustellung der AHV-/IV-Rentenverfügung eingereicht, beginnt der Anspruch mit dem Rentenbeginn. Dasselbe gilt bei einem Heimeintritt: wird die Anmeldung innert sechs Monaten seit dem Heimeintritt eingereicht, beginnt der Anspruch ab Monat des Heimeintritts.
Hier können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf EL haben. Damit können Sie besser abschätzen, ob eine Anmeldung für EL in Ihrer Situation sinnvoll ist:
Die digitale Anmeldung zu den EL finden Sie hier.
Die Anmeldung per Post ist weiterhin möglich. Diese reichen Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes ein. Ihre SVA-Gemeindezweigstelle steht Ihnen gerne auch für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.