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Telefon: +41 62 837 89 80
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kinder haben seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Dieser ermöglicht Ihnen sich auf die Genesung ihres Kindes zu konzentrieren.
Der Betreuungsurlaub ermöglicht es den Eltern sich in dieser Zeit auf die Genesung ihres Kindes zu konzentrieren.
Der Betreuungsurlaub dauert maximal 14 Wochen und kann innerhalb von 18 Monaten tage- oder wochenweise bezogen werden. Die Eltern können den Betreuungsurlaub frei unter sich aufteilen.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns; maximal jedoch 220 Franken pro Tag.
Wenn jemand Taggeldleistungen der Unfall-, Arbeitslosen-, Invaliden-, Kranken- oder Militärversicherung bezieht und diese den Maximalbetrag von 220 Franken pro Tag überschreiten, entspricht die Höhe der Betreuungsentschädigung der Höhe der Taggeldzahlungen. Die Leistungen werden also nicht gekürzt (Besitzstandsgarantie).
Die Entschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung finanziert.
Es gilt ein Kündigungsschutz während sechs Monaten und die Ferien dürfen nicht gekürzt werden.
Melden Sie die Betreuungsentschädigung bequem und einfach über unsere Kundenplattform «connect» an.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.