
Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 47
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Provisorische Beitragsberechnung
Die provisorischen AHV/IV/EO-Beiträge werden aufgrund der Erträge berechnet, welche Sie der SVA Aargau gemeldet haben.
Passen Sie diese Beitragsgrundlage an, wenn Sie feststellen, dass die erzielten Erträge aus Ihrem Geschäftsvermögen höher sind als jene, die Sie der SVA Aargau zuletzt gemeldet haben hier
Die provisorische Grundlage können Sie jederzeit anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist. Die SVA Aargau berechnet anhand Ihrer Meldung die Differenz zwischen den bisherigen und den neu geschuldeten Akontobeiträgen und stellt diese anschliessend in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Differenzrechnungen innert 30 Tagen beglichen werden müssen. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.
Die Steuerverwaltung meldet uns die Erträge erst, wenn Ihre Steuerveranlagung der Bundessteuer rechtskräftig ist. Die SVA Aargau berechnet anschliessend die Differenz zwischen den bezahlten Akontobeiträgen und den definitiv geschuldeten Beiträgen.
Die Angaben der Steuerverwaltung sind für die SVA Aargau verbindlich.
Verzugszinsen werden unabhängig von der Verschuldensfrage erhoben. Sie sind ein Ausgleich für das Kapital, welches den Ausgleichskassen aufgrund der verzögerten Beitragszahlung für die Auszahlung von Leistungen nicht zur Verfügung stand. Hintergrund dieser strengen Gesetzesregelung ist das Umlageverfahren der AHV/IV/EO. Die eingehenden Beiträge werden umgehend für die Auszahlung von Leistungen benötigt und müssen daher zeitnah geleistet werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, können Sie hier online eine Fristerstreckung beantragen.
Bitte melden Sie uns Veränderungen schriftlich. Sie können uns diese per Post oder per E-Mail an register@sva-ag.ch mitteilen.
Für die Berechnung Ihrer Rente werden alle Einkommen bis zum 31. Dezember des Jahres, vor der effektiven Pensionierung, zusammengezählt. Somit können diese Beiträge einen Einfluss auf Ihre (zukünftige) Rente haben, massgebend ist das Beitragsjahr, in welchem die Erträge festgelegt werden.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.