Junger mann mit Schultertasche und Getränkebecher in Passerelle

Grenzgänger

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und arbeiten in der Schweiz? Was heisst dies für Ihre soziale Sicherheit?

Grenzgänger sind Personen, die in einem Mitgliedstaat eine Tätigkeit ausüben und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. In der Regel kehren Grenzgänger und Grenzgängerinnen mindestens einmal wöchentlich an den Wohnsitz zurück. Grundsätzlich sind diese im Tätigkeitsstaat sozialversichert.

Hier finden Sie spezifische Informationen für Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger.

Häufige Fragen

  • Ich habe Versicherungszeiten im EU-/EFTA-Raum zurückgelegt. Werden diese bei der Berechnung der Schweizer Rente berücksichtigt?

    Die ausländischen Versicherungszeiten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Der ausländische Rentenanspruch ist abzuklären. Der Anspruchsbeginn, die Rentenhöhen und Voraussetzungen zum Leistungsbezug aus dem EU-/EFTA-Raum sind unterschiedlich. So können Auskünfte nur von Fachpersonen der entsprechenden Länder erteilt werden. Sie können sich bei den Rentenversicherer der EU-Länder und die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf als Verbindungsstelle persönlich informieren.

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