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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
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Telefon: +41 62 837 89 89
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und arbeiten in der Schweiz? Was heisst dies für Ihre soziale Sicherheit?
Grenzgänger sind Personen, die in einem Mitgliedstaat eine Tätigkeit ausüben und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. In der Regel kehren Grenzgänger und Grenzgängerinnen mindestens einmal wöchentlich an den Wohnsitz zurück. Grundsätzlich sind diese im Tätigkeitsstaat sozialversichert.
Hier finden Sie spezifische Informationen für Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger.
Die ausländischen Versicherungszeiten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Der ausländische Rentenanspruch ist abzuklären. Der Anspruchsbeginn, die Rentenhöhen und Voraussetzungen zum Leistungsbezug aus dem EU-/EFTA-Raum sind unterschiedlich. So können Auskünfte nur von Fachpersonen der entsprechenden Länder erteilt werden. Sie können sich bei den Rentenversicherer der EU-Länder und die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf als Verbindungsstelle persönlich informieren.