Kontoauszug/Versicherungsausweis

Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der AHV. Darin finden sich alle deklarierten Erwerbseinkommen. Aufgrund dieser Einträge werden die Renten berechnet.

Es ist wichtig, dass Sie allfällige Beitragslücken rechtzeitig entdecken. So können Sie spätere Rentenkürzungen vermeiden. Ein Auszug aus Ihrem individuellen Konto hilft Ihnen dabei.

Individueller Auszug aus dem AHV Konto

Die Ausgleichskassen führen laufend nach, wer welche AHV-Beiträge leistet. Sie ziehen die Beiträge ein und führen für alle Versicherten ein individuelles Konto. Die Angaben entnehmen die Ausgleichskassen der Lohndeklaration des Arbeitgebenden. Bei Selbstständigerwerbenden ist die Steuermeldung relevant. Das individuelle Konto gilt als Grundlage für die spätere Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente.

Möchten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgeber alle Beiträge geleistet und Ihren Lohn der Ausgleichskasse gemeldet hat?

Einen Kontoauszug können Sie einfach und kostenlos bestellen. Wichtig: Bei Selbstständigerwerbenden und nichterwerbstätigen Personen sind die Einträge erst dann auf dem individuellen Konto aufgeführt, wenn die Beiträge aufgrund der definitiven Steuermeldung festgesetzt sind.

Bei Arbeitnehmenden ist der Eintrag des laufenden Jahres erst im Folgejahr ersichtlich (Beispiel: der Lohn 2022 ist erst im Jahr 2023 ersichtlich).

Sind Sie über 40 Jahre alt und möchten wissen wie hoch Ihre voraussichtliche Altersrente sein wird?

Der Kontoauszug beantwortet Ihnen diese Frage nicht. Stellen Sie stattdessen den Antrag für eine kostenlose Rentenvorausberechnung unter  www.sva-ag.ch/ahv-berechnen. Zusammen mit dem Berechnungsresultat erhalten Sie automatisch einen Kontoauszug zugestellt.

Mehr
Weniger

Versicherungsausweis

Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind auch auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung ersichtlich. Falls Sie eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet Ihnen der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert. Sie können auf den Versicherungsausweis verzichten.

Sofern Sie einen Versicherungsausweis möchten, finden Sie hier das entsprechende Anmeldeformular.

Mehr
Weniger

Kontokorrentauszug

Benötigen Sie für Ihre Steuererklärung einen Kontoauszug oder wollen Sie die Rechnungen/Einzahlungen überprüfen? Bestellen Sie hier Ihren Kontokorrentauszug und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre bezahlten und noch offenen Beiträge.

Mehr
Weniger

Kontoauszug bestellen und Sicherheit gewinnen

Häufige Fragen

  • Was ist ein individuelles Konto?

    Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das Konto dient als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.

  • Bezahlt mein Arbeitgeber die Beiträge?

    Zur Prüfung können Sie kostenlos einen Auszug aus dem individuellen Konto bestellen. Sollte Ihr Arbeitgeber den gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen und die Beiträge nicht bezahlen, ergibt sich für Sie kein Nachteil. Beachten Sie jedoch bitte, dass der Lohnbezug nachgewiesen werden muss. Dies geschieht zum Beispiel mit einem Lohnausweis, auf welchem die Abzüge ersichtlich sind.

  • Ist die Corona-Erwerbsausfallentschädigung bereits auf meinem AHV-Konto verbucht?

    Die Verbuchung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung für das Jahr 2020 ist verbucht. Für das Jahr 2021 wurde die Verbuchung im Januar 2022 vorgenommen. Allfällige rückwirkende Anmeldungen werden bis Ende Jahr ebenfalls auf dem individuellen Konto ersichtlich sein.