Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Aargau um 10 Franken pro Monat und Kind.
Familien erhalten künftig mehr Familienzulagen. Die Kinderzulage erhöht sich ab dem 1. Januar 2026 von 215 auf 225 Franken und die Ausbildungszulage von 268 auf 278 Franken pro Monat. Dies haben der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kanton Aargau beschlossen.
Beitrag an die Familienausgleichskasse
Der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse von SVA Aargau bleibt jedoch unverändert. Dieser liegt für Arbeitgebende bei 1.45 Prozent und für landwirtschaftliche Unternehmen bei 2 Prozent.
Was müssen Sie jetzt tun?
Sie erhalten die höheren Kinder- und Ausbildungszulagen ab Januar 2026 automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
Haben Sie den Erstanspruch auf Familienzulagen in einem Kanton mit tieferen Zulagen?
Dann melden Sie sich für die interkantonale Differenzzulage bei uns an. Die Anmeldung kann über connect erfolgen oder mit dem Anmeldeformular.
Der Erstanspruch bestimmt, welcher Elternteil die Familienzulagen erhält. Er richtet sich nach der gesetzlichen Anspruchskonkurrenz. Sind Sie unsicher, wer in Ihrer Familie die Zulagen beziehen darf? Hier können Sie mit wenigen Fragen online prüfen, bei welchem Elternteil der Anspruch auf Familienzulagen besteht.
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Anmeldung über «connect»
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