Sie waren lange arbeitsunfähig und erhöhen nun schrittweise Ihre Arbeitsfähigkeit? Die Integrationsmassnahmen unterstützen Sie dabei.
Nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit ist oft eine langsame Steigerung der Arbeitsfähigkeit sinnvoll. Das Training bereitet Sie auf berufliche Eingliederungsmassnahmen oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Es kann bei Ihrem bestehenden oder neuen Arbeitgebenden oder in einer Institution erfolgen. Für Jugendliche und junge Erwachsene stehen nach der obligatorischen Schulzeit auf sie zugeschnittene Integrationsmassnahmen zur Verfügung.
Während des Trainings erhalten Sie von der Invalidenversicherung unter Umständen ein Taggeld.
Massnahmen
Die IV-Fachpersonen unterscheiden zwischen Aufbautraining, Arbeitstraining und Arbeit zur Zeitüberbrückung. Die Massnahme wird gemeinsam mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
Im Aufbautraining steigern Sie Ihre Arbeitsfähigkeit auf 50 Prozent und gewöhnen sich an einen Arbeitsrhythmus. In der Regel beinhaltet dies einfache Arbeiten ohne Zeitdruck. Sie beginnen mit mindestens acht Stunden verteilt auf drei bis fünf Tage pro Woche.
Das Arbeitstraining dient einem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit, falls die 50 Prozent Arbeitsfähigkeit aus dem Aufbautraining nicht ausreichen für Folgemassnahmen. Die Arbeit zur Zeitüberbrückung soll die vorhandene Arbeitsfähigkeit bis zum Beginn einer beruflichen Eingliederungsmassnahme oder dem Antritt einer neuen Stelle erhalten.
Die Massnahme findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt, bei niederschwelligen Massnahmen können diese auch in einer spezialisierten Institution stattfinden.
Integrationsmassnahmen im ersten Arbeitsmarkt beim bestehenden Arbeitgebenden
Integrationsmassnahmen können innerhalb des bestehenden Anstellungsverhältnisses durchgeführt werden. Diese finden an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nach einer betriebsinternen Umplatzierung statt. Eine IV-Fachperson begleitet Sie und Ihr berufliches Umfeld im Aufbau Ihrer Arbeitsfähigkeit. Wenn eine intensivere Begleitung notwendig ist, kann die Begleitung mit einem Coaching ergänzt werden.
Integrationsmassnahmen im ersten Arbeitsmarkt bei einem neuen Arbeitgebenden
Sind Sie erwerbslos? Auch ein neuer Arbeitgeber kann einen Platz für Integrationsmassnahmen bieten. Allenfalls haben Sie bereits eine Idee oder Sie haben Bekannte, die Ihnen die Tür für einen solchen Platz öffnen. Auch die IV-Fachpersonen oder ein beauftragter Coach können Arbeitgebende vermitteln.
Arbeitgeberentschädigung
Bei Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt kann dem Arbeitgeber eine Entschädigung entrichtet werden, falls bei Ihrer Betreuung ein Mehraufwand entsteht.
Integrationsmassnahmen in einer Institution
Institutionen führen auch Integrationsmassnahmen durch. Die erfahrenen IV-Fachpersonen arbeiten mit verschiedenen Partnern zusammen und prüfen, welches Angebot für Sie geeignet ist. Die meisten Institutionen haben mehrere Abteilungen mit verschiedenen Aufgaben und Arbeiten. Ein Coach der gewählten Institution begleitet Sie. In vielen Institutionen können Sie zudem interne Kurse besuchen.
Die Voraussetzungen für Integrationsmassnahmen sind erfüllt, wenn...
- Sie seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind
- diese Arbeitsunfähigkeit andauert,
- Sie während mindestens acht Stunden an drei bis fünf Tagen wöchentlich an einer Massnahme teilnehmen können
- und eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit schrittweise möglich ist.
Taggeld
Das Taggeld beträgt 80 Prozent Ihres Lohnes zum Zeitpunkt des Krankheitseintritts oder des Unfalls. Ein allfälliges Einkommen während der Massnahmen fliesst in die Taggeldberechnung ein.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.