Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Online-Anmeldung. Hier können Sie eine Hilflosenentschädigung erstmals anmelden oder eine Überprüfung (Revision) beantragen. Die Hilflosenentschädigung soll erwachsenen Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen. Ein Anspruch besteht nach Ablauf der Wartefrist, wenn Sie oder die Person die Sie anmelden in den alltäglichen Lebensverrichtungen trotz Hilfsmitteln regelmässig und erheblich auf direkte ("physische") oder indirekte (Anweisungen) Hilfe Dritter angewiesen ist. Die Wartefrist beträgt für Personen mit Bezug einer ganzen Altersrente 6 Monate und für alle anderen Personen 12 Monate.
SVA Aargau
Invalidenversicherung
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5001 Aarau
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