Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Online-Meldung. Hier können Sie eine Meldung zur Früherfassung bei der IV vornehmen. Die Meldung dient der frühzeitigen Erfassung von arbeitsunfähigen oder von einer Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen. Es handelt sich hierbei noch nicht um eine ordentliche IV-Anmeldung. Nach Eingang der Meldung, werden wir innerhalb von 30 Tagen mit der betroffenen Person Kontakt aufnehmen und klären, ob bzw. welche Leistungen der Invalidenversicherung angezeigt sein könnten.
SVA Aargau
Invalidenversicherung
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
Telefon: +41 62 836 81 81
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
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