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13:30 – 17:00 Uhr
Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tragen zur Existenzsicherung von Personen bei, welche kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.
Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, können in eine schwierige Lage geraten. Die Chance im Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen, sind für sie tiefer. Wer arbeitslos ist, hat nur eine bestimmte Zeitdauer Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Hat eine Person sämtliche Taggelder bezogen, die ihr zustehen, wird sie ausgesteuert und wird nicht weiter durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt. Dadurch kann sich die finanzielle Situation rasch verschlechtern. Damit Betroffene nicht sämtliche Ersparnisse und teilweise sogar ihre Altersvorsorge beanspruchen müssen, gibt es Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben:
Die Berechnung der Überbrückungsleistungen orientiert sich an der Berechnung der Ergänzungsleistungen. Der Betrag der Überbrückungsleistungen entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen.
Die Höhe der Überbrückungsleistungen beträgt pro Jahr maximal 45 225 Franken für Alleinstehende resp. 67 838 Franken für Ehepaare oder Personen mit minderjährigen oder noch in Ausbildung stehenden Kindern. Nähere Informationen zur Berechnung finden Sie im Merkblatt Überbrückungsleistungen.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters. Wenn absehbar ist, dass Sie nach Erreichung des AHV-Rentenalters Ergänzungsleistungen erhalten werden, endet der Anspruch sobald Sie die AHV-Rente vorbeziehen können. Eine AHV-Rente kann zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.
Melden Sie sich hier für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose an.
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