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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
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SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 82
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Hier finden Sie aktuelle Informationen der EL.
Die Durchschnittsprämien der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) ändern per
1. Januar 2026.
Kantonale Durchschnittsprämie Aargau 2026
| Erwachsene | 6 852 im Jahr | 571 im Monat |
| Junge Erwachsene (18 - 25 Jahre) | 4 980 im Jahr | 415 im Monat |
| Kinder | 1 608 im Jahr | 134 im Monat |
In der EL-Berechnung wird die effektive Krankenkassenprämie (Grundversicherung KVG) angerechnet, jedoch maximal der Betrag der kantonalen Durchschnittsprämie.
Hinweis:
Ändert sich Ihre Prämie oder wechseln Sie die Krankenkasse? Sie müssen uns nichts einreichen – wir erhalten die entsprechenden Daten direkt von Ihrer Krankenversicherung.
Die Liegenschaften im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2025 neu bewertet. Der Versand der neuen Schätzungswerte an Personen mit Wohneigentum durch das Kantonale Steueramt erfolgt ab Herbst 2025.
Da der Liegenschaftswert und der Mietwert für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) relevant sind, bitten wir Sie, uns die «Verfügung der neuen Schätzungswerte» nach Erhalt einzureichen. Das Dokument können Sie unkompliziert via Onlineformular «EL-Änderungen» (Kategorie «Sonstige EL-Änderungen») hochladen - auch als Foto mit dem Handy.
Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine neue EL-Verfügung.