Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage und schulden Sie uns AHV/IV/EO-Beiträge? Die SVA Aargau bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten an, um Inkassomassnahmen zu verhindern.

Beitragserlass und Herabsetzung der Beiträge

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die offenen Rechnungen in Raten zu bezahlen oder zu einem späteren Zeitpunkt, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Der Erlass und die Herabsetzung von Beiträgen kann nur in ausgesprochenen Härtefällen gewährt werden, wenn die wirtschaftliche Existenz auf das Schwerste gefährdet ist und die Bezahlung eine grosse Härte bedeutet.

Wir weisen Sie daraufhin, dass eine Herabsetzung Ihrer Beiträge eine Kürzung Ihrer späteren Alters- oder IV-Rente zur Folge haben kann. Möchten Sie derartige Folgen verhindern, sind wir gerne bereit, mit Ihnen einen Ratenplan zu vereinbaren. Melden Sie sich dazu bitte bei unserem Forderungsmanagement.

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Fristerstreckung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, können Sie hier online eine Fristerstreckung beantragen.

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Ratenzahlung

Sie können online ein Gesuch um Ratenzahlung stellen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, die offenen Rechnungen auf einmal zu bezahlen.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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