Sind Sie erkrankt oder verunfallt und suchen eine Arbeitsstelle? Die Fachpersonen der Invalidenversicherung unterstützen Sie dabei.
Die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls erschweren die Suche nach einer neuen Arbeit. Die IV-Fachpersonen begleiten Sie dabei.
Arbeitsversuch
Bei einem Arbeitsversuch erproben Sie während maximal 180 Tagen Ihre Leistungsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Dabei ist die Tätigkeit Ihrer gesundheitlichen Situation angepasst. Wenn Sie zur Zeit der Erkrankung oder des Unfalls einen Lohn erhalten haben, haben Sie Anspruch auf IV-Taggeld.
Einarbeitungszuschuss
Ist im neuen Aufgabengebiet eine Anlernzeit oder spezifische Einarbeitung notwendig, kann die Invalidenversicherung während maximal sechs Monaten einen Teil des Lohns dem Arbeitgebenden zusprechen. Dieser Zuschuss gleicht die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Einführungszeit aus.
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