Seit dem 1. Januar 2025 werden offene Sozialversicherungsbeiträge der AHV beim im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingetrieben.
Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb wird geschlossen. Es kann zudem ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden seit 2025 von den Kantonen und Gemeinden auf diese Weise eingefordert.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichskasse diese gesetzlichen Vorgaben umsetzen muss.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig über unsere Website https://www.sva-aargau.ch/tp, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen können.
Wir unterstützen Sie gerne, um in berechtigten Fällen eine Fristerstreckung oder Ratenzahlung zu prüfen und Ihnen so erhebliche Kosten oder Aufwand zu ersparen.
Weshalb ist es so wichtig, dass die AHV-Beiträge fristgerecht bezahlt werden?
Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die laufenden Renten durch die aktuellen Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden. Verzögerte Beitragszahlungen können zu Liquiditätsengpässen führen und die Rentenauszahlungen gefährden.