Älterer Herr am Laptop

Mitarbeitende im Rentenalter

Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die älter sind als 55 Jahren oder die das Rentenalter bereits erreicht haben? Wir haben wichtige Informationen für Ihre und Ihre Mitarbeitenden rund um die Pensionierung und das Arbeiten im Alter zusammengestellt.

AHV-Pflicht

Das Referenzalter für Männer und Frauen ist vereinheitlich. Bei den Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis und mit 1964 gibt es eine gestaffelte Anpassung.

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem ganzen Lohn AHV/IV/EO Beiträge bezahlen möchte oder ob er/sie den Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr geltend macht. Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

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UVG und BVG

Für alle Erwerbstätigen ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Unfallversicherungen über die Krankenkasse decken nur Nichtberufsunfälle. Ihre Angestellten sind ohne Unfallversicherung bei einem Unfall während der Arbeitszeit nicht geschützt.

Die Beitragspflicht der beruflichen Vorsorge endet mit dem Erreichen des AHV-Alters.

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Informationen für Ihre Mitarbeitenden

Motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden, sich frühzeitig mit der Pensionierung auseinanderzusetzen. Dies schafft Spielräume und gibt Sicherheit. Hier finden Ihre Mitarbeitenden wichtige Informationen rund um die Pensionierung.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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