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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 48
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Arbeitgebende rechnen Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeitenden bei der SVA Aargau ab.
Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Die Beiträge rechnen Sie als Arbeitgebende mit der zuständigen Ausgleichskasse ab. Nutzen Sie dafür unsere Plattform connect. Damit erledigen Sie Ihre Lohnbuchhaltung, Familienzulagen und Mitarbeiterverwaltung per Mausklick.
Hier finden Sie alle Angaben zur Abrechnung.
Beitragszahlungen, Gesetzesänderungen, Präventionsangebote – verpassen Sie und Ihre Mitarbeitenden keine wichtige Informationen aus der Welt der Sozialversicherungen: Abonnieren Sie jetzt unseren SVA-Newsletter.
Wenn der jährliche Lohn 2300 Franken nicht übersteigt, müssen keine Beiträge darauf abgerechnet werden. Ist der Lohn höher, sind die Beiträge vom gesamten Lohn abzuziehen. Sie als Arbeitnehmende(r) können jedoch auf Wunsch verlangen, dass auch auf Ihren kleinfügigen Entgelten Beiträge entrichtet werden.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.