Ineinandergreifende Skulptur

Überblick der EU-, EFTA- und Vertragsstaaten

Die Schweiz hat mit zahlreichen Mitgliedstaaten ein Sozialversicherungsabkommen. Die einzelnen Abkommen unterscheiden sich und haben einen politischen oder wirtschaftlichen Hintergrund.

Zwischen der Schweiz und anderen Mitgliedstaaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über die soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen sind primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien und die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung. Zu den wichtigsten Sozialversicherungsabkommen stehen ausführliche Broschüren vom Bundesamt für Sozialversicherungen zur Verfügung.

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Übersicht der Sozialversicherungsabkommen

Das EU-Abkommen ist anwendbar mit folgenden StaatenDas EFTA-Abkommen ist anwendbar mit folgenden StaatenDie Schweiz hat mit folgenden Staaten ausserhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen
Belgien*IslandAlbanien
Bulgarien*Liechtenstein*Australien
Dänemark*Norwegen*Bosnien & Herzegowina
Deutschland* Brasilien
Estland Chile
Finnland* 

China

(ohne Hongkong, Macao, Taiwan)

Frankreich* Indien
Griechenland* Israel
Irland* Japan
Italien* Kanada/Quebec
Kroatien* Kosovo
Lettland Nordmazedonien
Litauen Montenegro
Luxemburg* Philippinen
Malta San Marino
Niederlande* Serbien
Österreich* Südkorea
Polen Tunesien
Portugal* Türkei
Rumänien Uruguay
Schweden* USA
Slowakei*  
Slowenien*  
Spanien*  
Tschechische Republik*  
Ungarn*  
Zypern*  

*Mit diesen Staaten besteht zusätzlich ein Sozialversicherungsabkommen.

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