
Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 89
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
In welchem Mitgliedstaat versichern Sie Arbeitnehmende, die regelmässig in zwei oder mehr Staaten erwerbstätig sind? Das Fachteam der SVA Aargau weiss Rat.
Entsendungen müssen via elektronischer Plattform ALPS beantragt werden.
Sind Sie bereits als ALPS-Nutzer erfasst, können Sie via untenstehendem Link auf die Plattform zugreifen. Falls Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie sich vorab als Benutzer registrieren, um ein Login zu erhalten. Die Ausgleichskasse erfasst anschliessend in ALPS die Unternehmung.
https://www.alps.bsv.admin.ch/alps
Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Wir sind für Sie da: internationales@sva-ag.ch │T 062 837 89 89
In welchem Mitgliedstaat sind Personen versichert, die in zwei oder mehreren Staaten innerhalb der EU/EFTA bzw. der Schweiz oder Vereinigtes Königreich bzw. der Schweiz eine unselbstständige Tätigkeit ausüben?
Grundsatz der Unterstellung | |||||
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wesentlicher Teil im Wohnsitz- staat (mind. 25%) | kein wesentlicher Teil im Wohnsitz- staat | kein wesentlicher Teil im Wohnsitz- staat | kein wesentlicher Teil im Wohnsitz- staat | ||
Wohnsitz- staat | im Sitzstaat des Arbeitgebers | in anderem Staat | im Wohnsitz- staat | ||
Tätigkeit für | zwei oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in einem Staat | X | X | ||
Tätigkeit für | zwei oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in zwei Staaten | X | X | ||
Tätigkeit für | zwei oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in mind. zwei Staaten ausserhalb des Wohnsitzes | X |
Personen, die gleichzeitig einer unselbstständigen und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind immer im Mitgliedstaat versichert, in dem sie die unselbstständige Tätigkeit ausüben.
Versicherungsunterstellung prüfen
Es sind viele weitere Konstellationen möglich (Beamtenstatus, unbedeutende Tätigkeiten usw.). Das Fachteam der SVA berät Sie und stellt die benötigten Dokumente aus. Füllen Sie dafür das Formular Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit aus oder senden Sie uns eine E-Mail an internationales@sva-ag.ch .
Sozialversicherungsabkommen regeln die Koordination zwischen der Schweiz und den Vertragsstaaten einzeln. Meistens werden die Einkommen nach dem Erwerbsortprinzip abgerechnet. Es sind jedoch viele Konstellationen möglich. Das Fachteam der SVA berät Sie gerne. Füllen Sie dafür das Formular Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit aus oder senden Sie ein E-Mail an internationales@sva-ag.ch .
Das Formular A1 bescheinigt die anzuwendenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit eines bestimmten EU- oder EFTA-Mitgliedstaates. Mit der Bescheinigung kann der Arbeitnehmende im EU- oder EFTA-Raum nachweisen, welcher Sozialversicherung der Mitarbeitende unterstellt ist.
Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse ein, mit welcher Sie durch Ihre Erwerbstätigkeit verbunden sind. Die Ausgleichskasse wird Ihren Sachverhalt prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.