
Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 48
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Versichern Sie Ihre Mitarbeitenden für die berufliche Vorsorge und gegen Unfall.
Als Unternehmen schliessen Sie sich im Rahmen der Altersvorsorge einer Pensionskasse und einer Unfallversicherung an.
Als Arbeitgeber schliessen Sie sich einer Vorsorgeeinrichtung (BVG) an, spätestens sobald Sie oder jemand Ihrer Mitarbeitenden mehr als 22‘050 Franken im Jahr verdient (Bruttolohn).
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Die Ausgleichskassen überprüfen, ob Arbeitgeber einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind – sofern diese Mitarbeitende beschäftigen, die der beruflichen Vorsorge unterstellt sind.
Versichern Sie Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sichert Sie und Ihre Angestellten gegen das Risiko eines Berufs- und Nichtberufsunfalls ab.
Sie haben die Möglichkeit, die Unfallversicherung direkt bei uns abzuschliessen und so alle Dienstleistungen aus einer Hand zu beziehen.
Alternativ können Sie sich bei einer Krankenkasse, einem Privatversicherer oder der öffentlichen Unfallversicherungskasse anschliessen. Für bestimmte Branchen ist die SUVA zuständig.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung. Sie ist für den Entscheid über die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens zuständig. Wissen Sie nicht, wo die Vorsorgegelder hinterlegt sind, dann wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle 2. Säule.
Zentralstelle 2. Säule
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
Postfach 1023
3000 Bern 14
www.verbindungsstelle.ch
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.