Ausländerrechtliche Meldung/Bewilligung im Asylbereich

Wer Arbeitnehmende aus dem Asylbereich beschäftigt, ist zusätzlich für die obligatorische ausländerrechtliche Arbeitsmeldung oder Arbeitsbewilligung verantwortlich.

Für Arbeitseinsätze im Kanton Aargau ist das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau die dafür zuständige Behörde. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Erwerbstätigkeit im Asylbereich - Kanton Aargau sowie im Merkblatt N18340, welches unter Merkblätter Erwerbstätigkeit - Kanton Aargau abrufbar ist. 

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