Kontaktangaben der Einrichtungen anzeigen
1. Sie melden sich per Anmeldeformular bei der AIU an
Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sobald Sie die notwendigen Unterlagen (sind im Antragsformular aufgeführt) bereit haben, bitten wir Sie das Formular auszufüllen. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen brauchen, wenden Sie sich an Pro Infirmis Tel. +41 58 775 10 50 oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +41 62 837 89 61.
2. Die AIU überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen erfüllen und gibt Ihnen Bescheid
Sie erhalten innerhalb von ca. 2 Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in einigen Tagen einen Gutschein vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau. Mit diesem Gutschein können Sie eine allfällige Vorleistung bei der Einrichtung beziehen. Zusätzlich schicken wir Ihnen den Erhebungsbogen für den individuellen Hilfeplan (IHP) zu.
3. Sie füllen zusammen mit weiteren beteiligten Personen den IHP-Erhebungsbogen aus und schicken diesen der AIU zurück
Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist ein Instrument, das Ihre persönlichen/ eigenen Bedürfnisse an Unterstützung berücksichtigt und misst ("Welche Hilfe brauche ich? Und wie viel Hilfe brauche ich?").
Mehr Infos zu den beteiligten Personen ("Wer füllt den IHP-Erhebungsbogen aus?") und den Fragen finden Sie direkt im IHP-Erhebungsbogen.
4. Wir kontaktieren Sie und vereinbaren einen Termin für ein Abklärungsgespräch
Das Abklärungsgespräch findet zusammen mit einer Person der AIU statt. Dieses kann entweder bei der AIU am Bahnhof in Aarau, telefonisch, oder bei Ihnen zuhause/ in einer Einrichtung stattfinden. Sie dürfen auch eine Vertrauensperson mitbringen. Zusammen besprechen wir die letzten Unklarheiten und definieren Ihre persönlichen Ziele. Damit stellen wir sicher, dass wir Ihr Bedürfnis an Unterstützung richtig verstanden haben.
5. Die AIU bemisst den Bedarf an Unterstützung
Sie erhalten schriftlich Bescheid vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau. Dieses Schreiben gibt Ihnen Aufschluss über folgende beiden Fragen:
- Bei welchen Tätigkeiten werde ich unterstützt?
- Wie viele Stunden oder Tage pro Monat werde ich unterstützt?
6. Für den Leistungsbezug setzen Sie sich mit der Einrichtung Ihrer Wahl in Verbindung
Besprechen Sie mit der Einrichtung das weitere Vorgehen. Für das Gespräch benötigt die Einrichtung das Abklärungsergebnis der AIU (aus Punkt 5) inklusiv dem Gutschein, den Sie ebenfalls vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau erhalten.
Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags? Oder haben Sie sonstige Fragen zu einem aufgeführten Schritt?
Die Beratungsstelle der Pro Infirmis oder wir helfen Ihnen gerne weiter. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie weiter unten auf der Seite.