Frau im Rollstuhl an Arbeitsplatz

Abklärung individuelle Unterstützung

Im Auftrag des Kanton Aargau klären wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und bemessen diesen. Individuelle Unterstützungsleistungen helfen Ihnen beim Wohnen, bei der Tagesstruktur oder begleiten Sie im ersten Arbeitsmarkt.

Was sind individuelle Unterstützungsleistungen?

Ambulante Unterstützung beim selbstständigen Wohnen
Eine Einrichtung kann Sie bei der Organisation und Pflege Ihres Haushaltes unterstützen, damit Sie möglichst selbstbestimmt leben können. Sie leben in einer eigenen Wohnung. Sie haben selbst einen Mietvertrag. 

Unterstützung bei anderen Wohn-Möglichkeiten
Eine Einrichtung stellt das Zimmer/die Wohnung zur Verfügung. Die Einrichtung begleitet und unterstützt Sie. Sie müssen sich nicht um alles selbst kümmern. Es handelt sich nicht um eine selbstständige Wohnform.

Tagesstruktur
Verbringen Sie den Tag nicht zu Hause. Treffen Sie andere Menschen. Suchen Sie eine Beschäftigung? Dann sind Sie hier richtig.

Ambulante Begleitung im ersten Arbeitsmarkt
Die Einrichtung begleitet Sie bei der Arbeit und steht Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beratend zur Seite.

Die Abklärung individuelle Unterstützung (AIU) bemisst Ihren persönlichen Bedarf an diesen Leistungen. Die Leistungen selbst erhalten Sie dann allenfalls von einer Einrichtung.

 

Mehr Informationen zu den Leistungen finden Sie ganz unten auf dieser Webseite unter «Nützliche Links». Auch die Institutionen können Sie beraten.

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Subjektfinanzierung und Gutschein

Ab Januar 2025 gilt die Subjektfinanzierung. Der Kunde, die Kundin erhält einen Gutschein für den Leistungsbezug. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage. 

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Informationen zur Subjektfinanzierung-Behindertenhilfe im Kanton Aargau

Die Subjektfinanzierung erklärt

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Wie gehe ich vor?

1. Sie melden sich per Anmeldeformular bei der AIU an

Die Anmeldung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sobald Sie die notwendigen Unterlagen (sind im Formular aufgeführt) bereit haben, bitten wir Sie das Formular auszufüllen. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen brauchen, wenden Sie sich an Pro Infirmis Tel. +41 58 775 10 50 oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +41 62 837 89 61.

2. Die AIU überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen erfüllen und gibt Ihnen Bescheid

Sie erhalten innerhalb von ca. 2 Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie unseren Erhebungsbogen, den individuellen Hilfeplan (IHP). Bei der ambulanten Wohnbegleitung und der ambulanten Begleitung im ersten Arbeitsmarkt erhalten Sie zusätzlich einen Gutschein vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau. Mit diesem Gutschein können Sie eine allfällige Vorleistung bei der Einrichtung beziehen. 

3. Sie füllen zusammen mit weiteren beteiligten Personen den IHP-Erhebungsbogen aus und schicken diesen der AIU zurück

Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist ein Instrument, das Ihre persönlichen/ eigenen Bedürfnisse an Unterstützung berücksichtigt und misst ("Welche Hilfe brauche ich? Und wie viel Hilfe brauche ich?"). Mehr Infos zu den beteiligten Personen ("Wer füllt den IHP-Erhebungsbogen aus?") und den Fragen finden Sie direkt im IHP-Erhebungsbogen.

4. Wir kontaktieren Sie und vereinbaren einen Termin für ein Abklärungsgespräch

Das Abklärungsgespräch findet zusammen mit einer Person der AIU statt. Dieses kann entweder bei der AIU am Bahnhof in Aarau, telefonisch, oder bei Ihnen zuhause/ in einer Einrichtung stattfinden. Sie dürfen auch eine Vertrauensperson mitbringen. Zusammen besprechen wir die letzten Unklarheiten und definieren Ihre persönlichen Ziele. Damit stellen wir sicher, dass wir Ihr Bedürfnis an Unterstützung richtig verstanden haben.

5. Die AIU bemisst den Bedarf an Unterstützung

Sie erhalten schriftlich Bescheid vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau. Dieses Schreiben gibt Ihnen Aufschluss über folgende Fragen:

  • Bei welchen Tätigkeiten werde ich unterstützt?
  • Wie viele Stunden oder Tage pro Monat werde ich unterstützt?

6. Für den Leistungsbezug setzen Sie sich mit der Einrichtung Ihrer Wahl in Verbindung

Besprechen Sie mit der Einrichtung das weitere Vorgehen. Für das Gespräch benötigt die Einrichtung das Abklärungsergebnis der AIU (aus Punkt 5) inklusiv dem Gutschein, den Sie ebenfalls vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau erhalten. 

Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Anmeldung? Oder haben Sie sonstige Fragen zu einem aufgeführten Schritt?

Die Beratungsstelle der Pro Infirmis oder wir helfen Ihnen gerne weiter. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie weiter unten auf der Seite.

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Wann kann ich die Leistungen beantragen?

Grundsätzlich können Sie eine der Leistungen beantragen, wenn Sie im Kanton Aargau wohnhaft sind und unten aufgeführte Voraussetzungen erfüllen.

 

Unterstützung beim Wohnen
Voraussetzungen:

  • Meine Invalidität beträgt mindestens 40%.
  • Meine Invalidität wurde vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt.
  • Ich erfülle die Voraussetzungen für den Assistenzbeitrag der IV, kann aber die Arbeitgeberfunktion gegenüber der Assistenzperson nicht wahrnehmen.(Die Informationen zum Assistenzbeitrag sind für die ambulante Wohnbegleitung).

Tagesstruktur 
Voraussetzungen: 
Wenn ich volljährig bin:

  • Meine Invalidität beträgt mindestens 40%.
  • Meine Invalidität wurde vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt.

Wenn ich minderjährig bin:

  • Ich bin invalid.
  • Ich habe die obligatorische Schulpflicht erfüllt.

Ambulante Begleitung im ersten Arbeitsmarkt – Voraussetzungen:
Wenn ich volljährig bin

  • Meine Invalidität beträgt mindestens 70% oder leicht darunter
  • Meine Invalidität wurde vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt

Wenn ich minderjährig bin

  • Ich bin invalid
  • Ich habe die obligatorische Schulpflicht erfüllt
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Antrag für individuelle Unterstützungsleistungen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Leistung, die Sie beantragen wollen?

Falls nein -> Bitte nehmen Sie zuerst mit der Pro Infirmis oder mit einer Einrichtung Kontakt auf. Die Kontaktangaben finden Sie hier:

 

Falls ja -> Beantragen Sie hier eine der individuellen Unterstützungsleistungen:
Sie benötigen für die Anmeldung folgende gescannte Dokumente:
ID Vor- und Rückseite oder Pass
Wenn Sie einen Beistand haben, die Ernennungsurkunde

Jetzt online beantragen

Jetzt online in leichter Sprache beantragen

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Kontaktangaben AIU und Pro Infirmis

Abklärung individuelle Unterstützung (AIU)
SVA Aargau
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau

@email | +41 62 837 89 61

Unterstützung z.B. beim Ausfüllen der Anmeldung oder Beratung erhalten Sie von den Beratungsstellen der Pro Infirmis. Diese sind folgendermassen erreichbar:

Logo Pro Infirmis

   +41 58 775 10 50 | www.proinfirmis.ch | @email

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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