Am 3. März 2024 wurde die Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter (13. AHV-Rente)“ bei der Abstimmung angenommen.
Das müssen Sie jetzt darüber wissen:
Was ist die 13. AHV-Rente?
Die 13. AHV-Rente ist eine zusätzliche Rentenzahlung, die einmal pro Jahr an alle AHV-Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt im Dezember.
Wann erfolgt die erste Auszahlung und müssen Sie etwas unternehmen?
Die erste Auszahlung dieser zusätzlichen Altersrente erfolgt im Dezember 2026 – automatisch und ohne dass AHV-Rentnerinnen und Rentner aktiv werden müssen.
Wie berechnet sich die Höhe dieser zusätzlichen Rente?
- Sie entspricht einem Zwölftel (1/12) der im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich ausbezahlten Altersrenten.
- Nicht berücksichtigt werden dabei Kinder- oder Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben Bezügerinnen und Bezüger der AHV-Altersrente, die im Dezember des betreffenden Jahres eine AHV-Altersrente erhalten.
Gibt es weitere anspruchsberechtigte Personen?
Ein Anspruch auf die 13. AHV-Rente besteht ausschliesslich für Personen mit einer AHV-Altersrente. Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, Hinterlassenenrente oder Kinderrente sind davon ausgeschlossen.
Hat die 13. AHV-Rente Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen?
Nein. Die 13. AHV-Rente hat keinen Einfluss auf die Ergänzungsleistungen. Sie wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.
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